Installationsplan für die Ladesäule einer Tiefgarage

2023/06/14

Autor: EVCOME-Hersteller von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge

Für den Installationsplan der Ladesäule in der Tiefgarage können Sie direkt 15919794865 anrufen und sich an Shenzhen evcome New Energy Co., Ltd. wenden, um eine Gesamtlösung für die Installation der Ladesäule in der Tiefgarage zu erhalten. Hersteller von Ladesäulen. Es stehen viele Arten von Ladesäulen zur Auswahl, z. B. Ladesäulen für Elektrofahrräder, Lade- und Wechselschränke, AC-Säulen, DC-Säulen, Niederspannungs-DC-Säulen, DC-Split-Säulen, integrierte DC-Säulen sowie integrierte AC- und DC-Säulen. 1. Die Installationsmethode von Ladesäulen in Tiefgaragen“Einmalige Konfiguration”Und“Vorbehaltene Installationsbedingungen”Zwei Arten, insbesondere wie folgt: (1)“Vorbehaltene Installationsbedingungen”Anforderungen: Leistungskapazität und Einbauraum nur reservieren. (2)“Einmalige Konfiguration”Anforderungen: Bei der Annahme und Anlieferung sollten spezielle Transformatoren und Kabelbrücken verlegt und die Konfiguration von Kabeln, Verteilerkästen und Ladeeinrichtungen entsprechend den regionalen und vermarktungsbezogenen Anforderungen ausgewählt werden. (3) Wenn bei einem neuen Wohnprojekt die Bau- und Reservierungsquote der Tiefgarage unter besonderen Umständen nicht eingehalten werden kann, sind die Gründe zu erläutern und das endgültige Genehmigungsdokument für den Entwurf hat Vorrang. (4) AC-Ladesäulen bieten die Vorteile eines niedrigen Preises, einer geringen Größe, einer einfachen Installation, einer Platzersparnis und einer einfachen Wartung und eignen sich zum Laden nachts in Wohnkellern.“Einmalige Konfiguration”Prinzipiell können Ladeeinrichtungen nach AC-Ladesäulen ausgelegt werden. 2. Anforderungen an die Platzierung von Ladesäulen in Tiefgaragen 1. Um die Verlegung von Geräten sowie die Verwaltung und Nutzung von Ladeeinrichtungen zu erleichtern,“Einmalige Konfiguration”Die Ladeparkplätze sollten zentral als Ladeparkplatz angeordnet sein und die Planungsvoraussetzungen lauten wie folgt: (1) Der Ladeparkplatz sollte sich in der Nähe des Ladestromverteilungsraums befinden und der Abstand zwischen dem Ladestromverteilungsraum und dem Die Parkfläche sollte 50 Meter nicht überschreiten. (2) Wenn der Radius der Versorgungslinie 200 Meter überschreitet, sollten mehrere Ladeparkplätze separat eingerichtet werden. (3) Die Zahl der konzentrierten Stellplätze pro Ladeparkplatz soll 100 nicht überschreiten. (4) Der Ladeparkplatz sollte am Ein- und Ausgang der Garage eingerichtet werden, um die Brandrettung und das Ein- und Ausfahren von Fahrzeugen zu erleichtern. 2. Um die sichere Nutzung und bequeme Wartung von Ladeeinrichtungen sowie Umspannwerk- und Verteilerräumen zu gewährleisten, gelten folgende Anordnungsanforderungen: (1) Die Installation sollte nicht an tief gelegenen Standorten erfolgen, an denen sich Wasser ansammeln kann. (2) Es sollte nicht neben Toiletten, Badezimmern oder direkt unter anderen Orten installiert werden, an denen sich häufig Wasser ansammelt. (3) Es sollte nicht an Orten mit starken Vibrationen oder hohen Temperaturen installiert werden. 3. Die Anordnung der Ladeeinrichtungen sollte das Fahren und Parken von Elektrofahrzeugen nicht behindern, und der Abstand zwischen ihnen und Elektrofahrzeugen sowie Gebäuden (Bauwerken) aus Sicherheits-, Betriebs- und Wartungsgründen sollte die folgenden Anforderungen erfüllen: (1) Die Anordnung der Ladeeinrichtungen Die Einrichtungen sollten die Sicht der Fahrer nicht behindern und nicht auf Evakuierungskorridoren und -durchgängen für Fußgänger installiert werden. (2) Kollisionsschutzmaßnahmen sollten in Richtung der den Fahrzeugen zugewandten Ladeeinrichtungen in Betracht gezogen werden. (3) Grundsätzlich sollte eine wandmontierte oder hochgehängte Installation gewählt werden. (4) Die Installationsform und die Anordnungsposition sollten den Komfort des Betriebs zwischen dem Elektrofahrzeug und der Ladeeinrichtung sowie die Bequemlichkeit des Parkens des Fahrzeugs berücksichtigen. Die spezifischen Anforderungen lauten wie folgt: Die Ladeeinrichtung sollte auf der Rückseite der Struktursäule angeordnet sein an der Seite des Parkplatzes, und das Öffnen der Autotür sollte nach Abschluss der Installation nicht beeinträchtigt werden. Die Einbauform wird entsprechend der Breite des Bauzylinders und der Breite des gekauften Ladepfahls gewählt. (5) Bei Montage der Ladeeinrichtung an der Seitenwand des Stellplatzes sollte die Breite der Seitenwand und des Stellplatzes übereinstimmen≥500 mm, der Einbauort der Ladeeinrichtung sollte vorne oder hinten am Auto angeordnet sein und das Öffnen der Autotür nicht beeinträchtigen; bei Montage der Ladeeinrichtung an der Wand hinter dem Parkplatz ist die Der Parkplatz sollte nah an der Wand angeordnet sein und die Lademöglichkeit sollte in der Mitte installiert werden. (6) Wenn rund um den Ladestellplatz keine zivilen Installationskomponenten vorhanden sind, können die Ladeeinrichtungen angehoben und an der Rückseite des Stellplatzes angeordnet werden. 4. Die Installation von Ladeeinrichtungen sollte folgende Anforderungen erfüllen: (1) Die Wände und Halterungen, an denen die Ladeeinrichtungen installiert werden, erfüllen die Tragfähigkeitsanforderungen und die Ladeeinrichtungen sind zuverlässig befestigt. (2) Ladeeinrichtungen sollten senkrecht zur horizontalen Ebene installiert werden und der Fehler in jeder Richtung von der vertikalen Position sollte nicht größer als 5 sein°. (3) Die Installationshöhe des Geräts sollte einfach zu bedienen sein und die horizontale Mittellinie des Bedienbereichs der Mensch-Maschine-Schnittstelle des Geräts sollte 1,4 m über dem Boden liegen. (4) Die im Keller auf dem Boden installierten Ladeeinrichtungen sollten mit einem Installationssockel ausgestattet sein, der Sockel sollte größer als die Außenkonturgröße der Ladeeinrichtung sein und die Höhe sollte 1000 mm höher als der Boden des Gebäudes sein. 3. Allgemeine Anforderungen für Ladesäulen in Tiefgaragen 1. Allgemeine Designanforderungen (1) Es gibt drei Arten von häufig verwendeten Ladegeräten: AC-Ladesäulen, die Stromversorgung übernimmt 220 V Wechselspannung; DC-Ladesäulen, die Stromversorgung übernimmt 380 V Wechselspannung; integrierter AC- und DC-Ladestapel, das Netzteil nimmt 380 V Wechselspannung an. (Bei besonderen Anforderungen in der Region gelten die örtlichen Anforderungen.) (2) Ladegeräte sollten über Funktionen wie Auslaufschutz, Über-Unterstrom-, Über-Unterspannungs- und Übertemperaturschutz verfügen. (3) Das Ladegerät sollte über eine Notabschaltfunktion verfügen und das Ein- und Ausstecken der Ladepistole sollte über eine Schutzfunktion verfügen. Bei im Freien installierten Ladegeräten sollten Blitzschutzmaßnahmen getroffen werden. Ladegeräte sollten über eine automatische Kabelaufwickelfunktion verfügen, um Schäden am Ladekabel durch unsachgemäßen Gebrauch zu verhindern. (4) Die ausgewählten Ladegeräte sollten die relevanten Anforderungen der nationalen Standards, Energieindustriestandards und Unternehmensstandards der State Grid Corporation of China erfüllen und den Ladeanforderungen verschiedener Modelle gerecht werden. Ladegeräte sollten mit der Ladefunktion neuer/alter Elektrofahrzeuge nach nationalem Standard kompatibel sein. (5) Spezielle Elektrofahrzeuge müssen mit speziellen Ladegeräten ausgestattet sein, und der Eigentümer muss beim Grundstück und bei den zuständigen Behörden die Umsetzung beantragen. 2. Stromversorgung und -verteilung sowie Niederspannungssystem (1) Bei neu gebauten Wohnparkhäusern (Höfen) sollte bei der Auslegung der für Umspannwerke verwendeten elektrischen Kapazität die Belastbarkeit der Ladeausrüstung für Elektrofahrzeuge vollständig berücksichtigt werden und Niederspannungsanlagen Spannungsverteilungskreise oder der Installationsort eines speziellen Transformators und Stromverteilungssystems. (2) Die Lastberechnung der Ladeausrüstung für Elektrofahrzeuge sollte nach der Einheitsindexmethode entsprechend der Anzahl der Parkplätze für Elektrofahrzeuge in der Planungsphase des Systems berechnet werden, und der Berechnungskoeffizient kann anhand der folgenden Tabelle ausgewählt werden. (3) Die Lastberechnung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge sollte gemäß den spezifischen Parametern des Ladegeräts unter Verwendung der Nachfragekoeffizientenmethode durchgeführt werden, und der Wert des Bedarfskoeffizienten sollte den relevanten Anforderungen nationaler und lokaler Normen entsprechen. (4) Die Verteilungsstromversorgung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge sollte mit einem eigenen Stromkreis für die Stromversorgung ausgestattet sein. Der Stromversorgungskreis des Ladegeräts sollte gemäß den Anforderungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens an das öffentliche Transformatorverteilungssystem für Privathaushalte oder das spezielle Transformatorverteilungssystem für Nichtwohngebäude angeschlossen werden. (5) Ladegeräte für Elektrofahrzeuge sollten eine radiale Stromverteilung übernehmen und das Stromverteilungssystem sollte einen dreiphasigen Lastausgleich erreichen. (6) Es sollten Begrenzungsmaßnahmen ergriffen werden, um die Oberschwingungen des Stromverteilungssystems von Ladegeräten auf den angegebenen Bereich zu begrenzen. (7) Die Drähte (Kabel) und Drahtrohre der Stromverteilungsleitungen von Ladegeräten sollten nach dem wirtschaftlichsten Prinzip unter der Prämisse der Einhaltung nationaler und lokaler Standards ausgewählt werden. Die Spezifikationen von Drähten (Kabeln) sollten nicht willkürlich erhöht werden, und die Materialstandards und Spezifikationen von Drahtrohren sollten nicht willkürlich erhöht werden. (8) Der Beleuchtungswert des Parkplatzes für Elektrofahrzeuge sollte den einschlägigen Anforderungen nationaler und lokaler Normen entsprechen. 3. Mess- und Abrechnungs-, Überwachungs- und Kommunikationssysteme (1) Ladeeinrichtungen sollten mit messenden Stromzählern ausgestattet sein und die Anzahl der Stromzähler sollte übereinstimmen“ein Stapel, ein Tisch”. Der Verteilerkasten für Ladegeräte sollte an einem angemessenen Ort entsprechend der durch das Gebäude unterteilten Parkfläche für Elektrofahrzeuge angebracht werden. (2) Das Ladegerät verfügt über ein IC-Kartenlesegerät oder eine Code-Scan-Funktion, um Funktionen wie Ladesteuerung und Ladeabrechnung zu realisieren. Die Abrechnungsstandards für Ladegeräte sollten in Verbindung mit den Anforderungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens umgesetzt werden. Ladegeräte sollten über mehrere Abrechnungsmethoden verfügen. (3) Die Ladeausrüstung sollte je nach Bedarf mit einer Ethernet-Kommunikationsschnittstelle oder einem drahtlosen Kommunikationsmodul ausgestattet sein, um die Verwaltung des Ladesäulennetzwerks in der späteren Phase zu erleichtern, und an das System der zuständigen Verwaltungsabteilung angeschlossen werden . (4) Das Überwachungs- und Kommunikationssystem der Ladeausrüstung für Elektrofahrzeuge sollte entsprechend den tatsächlichen Anforderungen des Projekts eingerichtet werden. Das Überwachungssystem soll den Status der Stromversorgung, die Stromqualität und den Betriebsstatus von Stromversorgungsgeräten überwachen und steuern. Das Kommunikationssystem sollte in der Lage sein, mit dem übergeordneten Überwachungs- und Managementsystem zu kommunizieren, Anweisungen vom übergeordneten Überwachungs- und Managementsystem entgegenzunehmen und Daten in das übergeordnete Überwachungs- und Managementsystem hochzuladen. (5) Der Kontrollraum des Ladegeräte-Überwachungs- und Kommunikationssystems ist in die umfassende Informationsplattform der Hausverwaltung eingebunden und es ist kein separater Kontrollraum eingerichtet. (6) Führen Sie gemäß dem Produktportfolio des Projekts (Hochhaus, kleines Hochhaus, mehrstöckig) einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich und eine Auswahl von Wasserversorgungssystemen durch. Die Reihenfolge der abnehmenden Kosten lautet: Frequenzumwandlungs-Druckregelsystem mit Wassertank, direkt angeschlossenes Wasserversorgungssystem ohne Unterdruck-Rohrnetz, kommunale Druck-Direktversorgung, je nach Projektsituation können Sie eine Kombination mehrerer Lösungen wählen.

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